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Interview mit Dorothee Czennia

Am Arbeitsplatz Psoriasis offen ansprechen?

Was kann man jungen Menschen in Bewerbungssituationen raten? Soll man kommunizieren, dass man an einer (schweren) Psoriasis leidet?

Ob man in der Bewerbungssituation seine Schwerbehinderung bzw. eine (schwere) PsoriasisSchuppenflechte. Chronisch-entzündliche Erkrankung , die zu den Systemerkrankungen zählt, da die Entzündung nicht nur die Haut, sondern den gesamten Körper betrifft. offenlegen sollte oder nicht, hängt sehr davon ab, inwieweit die Erkrankung sichtbar ist und sich früher oder später am Arbeitsplatz auswirken könnte. Eine wichtige Rolle spielt auch, wie selbstbewusst man mit der Erkrankung umgehen kann. Unserer Erfahrung nach ist es in vielen Fällen besser, die PsoriasisSchuppenflechte. Chronisch-entzündliche Erkrankung , die zu den Systemerkrankungen zählt, da die Entzündung nicht nur die Haut, sondern den gesamten Körper betrifft. offen anzusprechen und z.B. auch den Kolleg*innen klar zu machen, dass die PsoriasisSchuppenflechte. Chronisch-entzündliche Erkrankung , die zu den Systemerkrankungen zählt, da die Entzündung nicht nur die Haut, sondern den gesamten Körper betrifft. nicht ansteckend ist und durch Berührung oder Anfassen gleicher Gegenstände am Arbeitsplatz nicht übertragen werden kann.

Unter Umständen kann die Berufswahl eingeschränkt sein, denn Tätigkeiten, bei denen die betroffenen Körperstellen mechanisch oder durch hautreizende Stoffe belastet werden, sind nicht geeignet. Solche Tätigkeiten können im Bereich der Kontaktstellen die Erkrankung provozieren oder verschlechtern, z.B. bei Befall der Hände oder Knie. Auch extreme Hitze oder Kälte, starkes Schwitzen und häufiger Wasserkontakt oder Kontakt mit Reinigungsmitteln, Färbe- und Duftstoffen können die Krankheit verschlimmern. Die erkrankte Haut kann z.B. nicht desinfiziert oder von giftigen Substanzen dekontaminiert (entgiftet) werden. Auch Stress kann das ImmunsystemKörpereigenes Abwehrsystem. Dient zur Beseitigung von Krankheitserregern und weiteren körperfremden Substanzen. beeinflussen. Daher können auch psychisch belastende Begleitumstände am Arbeitsplatz das Krankheitsbild verschlechtern.


Bin ich als Bewerber verpflichtet, meine gesundheitlichen Probleme beim Vorstellungsgespräch offenzulegen?

Grundsätzlich besteht keine Verpflichtung die Schwerbehinderteneigenschaft offenzulegen. Es kann aber Ausnahmen geben, wenn man aufgrund der Art und Schwere der Behinderung seine arbeitsvertraglichen Pflichten gar nicht erfüllen kann.


Wie wird diese Frage arbeitsrechtlich bewertet? Darf die Arbeitgeberin bzw. der Arbeitgeber so etwas im Vorstellungsgespräch „abfragen“? Muss man (wahrheitsgemäß) antworten?

Die Frage der Arbeitgeberin bzw. des Arbeitgebers nach einer Erkrankung oder bestehenden Schwerbehinderung gilt arbeitsrechtlich als unzulässig. Ähnlich wie bei der Frage nach einer Schwangerschaft bedeutet das aber nicht, dass die Frage nicht gestellt werden „darf“, sondern dass man darauf auch wissentlich eine falsche Antwort geben darf. Eine Ausnahme wäre allerdings, wenn die Erkrankung oder Schwerbehinderung verhindert, dass man seine Aufgaben und arbeitsvertraglichen Pflichten überhaupt erfüllen kann. 


Sie beraten Betroffene nun schon seit einigen Jahren: Was sagt Ihre Erfahrung? Sollten Betroffene alles offenlegen oder nicht?

Inwieweit es in der Praxis zu empfehlen ist, wenn man später – nach Ablauf der Probezeit oder nach dem Einsetzen des besonderen Kündigungsschutzes – dann doch den Schwerbehindertenausweis vorlegt, sei dahingestellt. Ein solches Vorgehen könnte zu einer Trübung des Vertrauensverhältnisses führen, ist aber nicht verboten.

Eine individuelle Empfehlung ist immer auch abhängig davon, welche Behinderung jemand hat und wie er damit umgeht, ob diese Behinderung z.B. sichtbar ist und welche Auswirkungen sie am Arbeitsplatz bzw. bei der zu verrichtenden Tätigkeit haben könnte. Es gibt da kein allgemeingültiges „Rezept“.

Man kann eine solche Information durchaus gut in das Vorstellungsgespräch integrieren. Wichtig wäre, es nicht gleich zu Anfang, aber auch nicht erst am Ende des Gesprächs zu erwähnen. Man sollte auf keinen Fall seine persönliche Leidensgeschichte in allen Details schildern, denn man befindet sich nicht in einem medizinischen Fachgespräch, sondern bei einer bzw. einem Arbeitgeber*in, die bzw. der herausbekommen möchte, ob man für die Tätigkeit oder Ausbildung geeignet ist und ins Team passt. 

Man kann eine Erkrankung oder den Schwerbehindertenstatus im Gespräch auch beiläufig erwähnen und zugleich im Zusammenhang mit den eigenen beruflichen Fähigkeiten und Stärken „ausgleichen“. Man kann bei einer Schwerbehinderung auch auf die Pflichtquote und mögliche Fördermittel für die bzw. den Arbeitgeber*in hinweisen. Es kommt halt immer auch ein bisschen darauf an, wie man es im Vorstellungsgespräch darstellt.


Was sollten Chef*in und Kolleg*in über Psoriasis wissen?

Wenn die Erkrankung sichtbar ist und offen angesprochen wird, sollten Vorgesetzte und Kolleg*innen wissen, dass es sich um eine chronische, nicht ansteckende und nicht durch Kontakt übertragbare Erkrankung handelt. PsoriasisSchuppenflechte. Chronisch-entzündliche Erkrankung , die zu den Systemerkrankungen zählt, da die Entzündung nicht nur die Haut, sondern den gesamten Körper betrifft. hat ja einen schubweisen Verlauf: Zeiten mit mehr oder weniger Hautbeschwerden wechseln sich oft ab. Ziel der Behandlung ist, möglichst lange Zeit ohne belästigende Erscheinungen auf der Haut, Juckreiz oder Schmerzen an den Gelenken zu leben. Etwa zwei Prozent der Bevölkerung sind von PsoriasisSchuppenflechte. Chronisch-entzündliche Erkrankung , die zu den Systemerkrankungen zählt, da die Entzündung nicht nur die Haut, sondern den gesamten Körper betrifft. betroffen.

Spezielle Handschuhe und weitere individuelle Maßnahmen können das Risiko für Hautveränderungen reduzieren.


Wie sollte man sich im Falle von Mobbing und erlebter Stigmatisierung verhalten?

Die Erkrankung ist i. d. R. sichtbar und entspricht nicht dem Ideal einer „gesunden Haut“.  Sie geht oft mit einem erheblichen Leidensdruck und psychischen Belastungen einher, andere Menschen reagieren oft ablehnend. Zunächst einmal ist es wichtig, dass die Betroffenen sich selbst gut informieren und sich z.B. bei Patient*innenschulungen oder in Selbsthilfegruppen Informationen zur Erkrankung, Behandlung und Pflege der Haut sowie über Möglichkeiten zur Verringerung von Stress einholen. 

Wie in jedem Fall von Mobbing sollte man so früh wie möglich reagieren und Anspielungen, dumme Bemerkungen oder das Verbreiten von Gerüchten über sich nicht einfach ignorieren und sich wegducken, sondern Kolleg*innen frühzeitig zur Rede stellen und freundlich in die Schranken weisen.


Das ist aber im Alleingang emotional sicherlich oft schwierig. Haben Sie einen Rat zum weiteren Vorgehen?

Man kann auch andere Kolleg*innen ins Vertrauen ziehen, ihnen die Situation schildern und überlegen, wie diese in solchen Situationen unterstützen können.

Wenn sich die Situation nicht bessert, kann man z.B. den Betriebsrat hinzuziehen und auch die bzw. den Vorgesetzten informieren. Man sollte erklären, dass das Mobbing-Verhalten nicht nur persönlich verletzend, sondern auch die Arbeit im Team insgesamt beeinträchtigt ist. Die Führungskraft sollte dann mit allen Beteiligten ein Gespräch führen und mit klaren Regeln dafür sorgen, dass das Mobbing aufhört. Geht es dennoch weiter, ist es ratsam, ein Mobbing-Tagebuch zu führen und die Vorfälle schriftlich festzuhalten. Eine solche Dokumentation kann in einem eventuellen späteren Arbeitsgerichtsverfahren unterstützend wirken. Auch therapeutische Hilfe kann bei Mobbing eine wertvolle Stütze sein.

Vielen Dank für das Gespräch, Frau Czennia.


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