Antrag Schwerbehindertenausweis der Stadt Hamburg
Habe ich bei Schuppenflechte ein Anrecht auf einen Schwerbehindertenausweis?

Schwerbehindertenausweis: Wissenswertes rund um Antrag und Nachteilsausgleiche

Wann gilt man eigentlich als „behindert“ oder gar „schwerbehindert“? Die Begriffe sind oftmals negativ besetzt und sicher denken die wenigsten in diesem Zusammenhang an eine PsoriasisSchuppenflechte. Chronisch-entzündliche Erkrankung , die zu den Systemerkrankungen zählt, da die Entzündung nicht nur die Haut, sondern den gesamten Körper betrifft.. „Bitte berühren“ fragte den Sozialverband VdK: „Laut §2 SGB IX liegt dann eine Behinderung vor, wenn Menschen körperliche, seelische, geistige oder Sinnes-Beeinträchtigungen haben und diese Beeinträchtigungen in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate hindern können“, so Dorothee Czennia, Referentin der Abteilung Sozialpolitik beim Sozialverband VdK. Die meisten Menschen kostet es eine ganze Menge Überwindung, sich selbst als „behindert“ einzuordnen und anzunehmen. Was dabei helfen kann: sich immer wieder vor Augen führen, dass man lediglich von seinem Recht auf Unterstützung Gebrauch macht für die alltägliche Lebensführung, ob zuhause oder am Arbeitsplatz.


Wer hat Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis?

Ein Schwerbehindertenausweis bietet Unterstützung in Form von zusätzlichen Rechten und Vergünstigungen. Voraussetzung dafür ist ein Grad der Behinderung (GdB) von 50 oder mehr. Darüber hinaus muss die bzw. der Ausweisinhaber*in seinen Wohnsitz in Deutschland haben, in Deutschland arbeiten oder sich gewöhnlich hier aufhalten. Schwerbehinderte haben beispielsweise Anspruch auf Erleichterungen am Arbeitsplatz, besonderen Kündigungsschutz und zusätzlichen Urlaub. Menschen mit körperlichen Einschränkungen können auf Antrag aber bereits ab einer Behinderung von mindestens 30 Prozent von der zuständigen Agentur für Arbeit mit Schwerbehinderten gleichgestellt werden, um ihren infolge ihrer Beeinträchtigungen bedrohten Arbeitsplatz zu sichern oder einen entsprechend geförderten Arbeitsplatz zu erlangen.


Mehr als eine Hautkrankheit: Psoriasis als (Schwer-)Behinderung

Patient*innen mit einer mittelschweren bis schweren Form der PsoriasisSchuppenflechte. Chronisch-entzündliche Erkrankung , die zu den Systemerkrankungen zählt, da die Entzündung nicht nur die Haut, sondern den gesamten Körper betrifft. (SchuppenflechtePsoriasis. Chronisch-entzündliche Erkrankung, die zu den Systemerkrankungen zählt, da die Entzündung nicht nur die Haut, sondern den gesamten Körper betrifft.) leiden zum Teil ganz erheblich unter den Symptomen und Begleiterscheinungen ihrer Hauterkrankung. Das gilt insbesondere dann, wenn sichtbare Körperstellen wie Gesicht und Hände betroffen sind. Aber reicht es auch aus, um als schwerbehindert eingestuft zu werden? Im Falle einer PsoriasisSchuppenflechte. Chronisch-entzündliche Erkrankung , die zu den Systemerkrankungen zählt, da die Entzündung nicht nur die Haut, sondern den gesamten Körper betrifft. ist laut VdK bei einem andauernden und ausgedehnten Befall oder einem stark beeinträchtigenden lokalen Befall wie z.B. an den Händen mit einem GdB von 30 bis 50 zu rechnen.


Wie beantrage ich einen Schwerbehindertenausweis?

Der erste Schritt zum Schwerbehindertenausweis ist der Antrag auf Feststellung des GdB. Dieser wird beim zuständigen Versorgungsamt beziehungsweise der nach Landesrecht zuständigen Behörde gestellt. Die richtige Adresse kennt das örtlich zuständige Bürgeramt. Das richtige Formular für das jeweilige Bundesland finden Betroffene beispielsweise auch unter www.einfach-teilhaben.de.

Darüber hinaus bieten mittlerweile viele Bundesländer die einschlägigen Antragsformulare zum Download an. „Es ist wichtig, bereits beim Antrag die Auswirkungen und damit verbundenen Beeinträchtigungen im Alltag möglichst genau zu beschreiben und durch ärztliche Atteste etc. bestätigen zu lassen", erläutert Dorothee Czennia, worauf es inhaltlich ankommt. Daher sollten im Antrag nicht nur Angaben zur Person gemacht werden, sondern ebenso zu etwaigen Behinderungen, Erkrankungen und zu Art und Umfang der ärztlichen Behandlungen, zu Krankenhaus- und Reha-Aufenthalten.

Wird ein Grad der Behinderung von 50 oder mehr festgestellt, erhält der Antragsteller schließlich einen Schwerbehindertenausweis.


Feststellung des GdB – das gehört in den Antrag:

  • Art, Ausdehnung, Sitz der Beschwerden (z.B. Hände, Nägel)
  • Auswirkungen auf den Allgemeinzustand
  • Notwendigkeit stationärer Krankenhausaufenthalte
  • Bewegungseinschränkungen (z.B. bei Psoriasis-Arthritis)
  • Begleiterscheinungen (wie Jucken, Brennen, Nässen etc.)
  • Probleme bei der Behandlung (Unverträglichkeiten, Resistenzen etc.)
  • Narbenbildung
  • Seelische Begleiterscheinungen (Depression, Ängste etc.)
  • Begleit- und Folgeerkrankungen (Psoriasis-Arthritis, chronisch entzündliche Darmerkrankungen, Stoffwechselstörungen, Herz-Kreislauferkrankungen)

Der Sozialverband VdK ist seinen Mitglieder*innen bei der Antragstellung behilflich und, falls nötig, auch beim Einlegen eines Widerspruchs im Fall einer Ablehnung.


Was bringt der Schwerbehindertenausweis im Alltag?

Mit dem Schwerbehindertenausweis einher geht ein gesetzlich geregelter Nachteilsausgleich. Dieser umfasst beispielsweise Steuererleichterungen – etwa in Form eines Behindertenpauschbetrages oder als Ermäßigung bei der Kfz-Steuer – Mobilitätshilfen, Sonderregelungen beim Parken, Unterstützungsleistungen im Berufs- und Arbeitsleben, ein weitreichender besonderer Kündigungsschutz und zusätzlicher Urlaub. Jedoch gelten nicht alle Ausgleichsleistungen gleichermaßen für jeden schwerbehinderten Menschen. Sie sind vielmehr abhängig von Art und Umfang der Behinderung sowie teils auch an die Zuteilung von bestimmten Merkzeichen gebunden. Neben dem gesetzlich festgelegten Nachteilsausgleich gibt es darüber hinaus zusätzlich „freiwillige“ Ermäßigungen, auf die allerdings kein rechtlicher Anspruch besteht. So bieten zahlreiche Freizeiteinrichtungen und kulturelle Institutionen (z. B. Museen, Schwimmbäder, Kinos) nach Vorlage des Schwerbehindertenausweises entsprechende Vergünstigungen.


Ausweis ist nicht gleich Ausweis

Jeder, der einen GdB von mindestens 50 nachweisen kann, erhält einen grünen Schwerbehindertenausweis.

Den grün-orangenen Ausweis (grün mit halbseitigem orangenen Flächenaufdruck) erhalten nur schwerbehinderte Menschen mit einer erheblichen Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr. Sie haben das Recht auf unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personenverkehr, wenn bestimmte Merkzeichen vorliegen.


Downloadmaterial

  • Wegweiser - Mehr Selbstbestimmung mit Schuppenflechte
  • Schuppenflechte im Griff: Gut leben mit Psoriasis
  • Patient*innenbroschüre „Leben mit Plaque Psoriasis“
  • Leben mit Schuppenflechte
  • living with psoriasis (Englisch)
  • Psoriasis-Arthritis – erklären, erkennen, behandeln, informieren
  • Schuppenflechte – erklären, erkennen, behandeln, informieren

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