Interview mit Dorothee Czennia
Der Schwerbehindertenausweis kann bei Psoriasis Nachteile ausgleichen
Wie kommt man an einen Schwerbehindertenausweis (Verfahren)?
Die sozialrechtliche Definition von Behinderung ist in § 2 des SGB IX festgelegt: Eine Behinderung liegt vor, wenn Menschen körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben und diese Beeinträchtigungen in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate hindern können. Eine Beeinträchtigung liegt vor, wenn der Körper- und Gesundheitszustand von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht.
Gilt das für jede Form der Psoriasis?
Grundsätzlich geht es bei der Feststellung der Behinderung nicht um die Art der Erkrankung oder um die Diagnose, sondern immer um ein Funktionsdefizit, eine entsprechende Dauer (länger als 6 Monate) und die Auswirkung der Behinderung auf die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft.
Was muss ich unternehmen, um einen Schwerbehindertenausweis zu erhalten?
Den Antrag auf Feststellung der Behinderung/Schwerbehinderung stellt man beim Versorgungsamt oder der jeweils zuständigen Behörde. In Berlin ist beispielsweise das Landesamt für Gesundheit und Soziales „LAGeSo“ zuständig. Dort kann man auf der Internetseite auch das Antragsformular, Hinweise zum Antragsformular sowie Erklärungen dazu in leichter Sprache herunterladen (www.Berlin.de/antragstellung).
Was sollte in einem solchen Antrag inhaltlich dargestellt werden?
Bei der Feststellung der Behinderung richtet sich das Versorgungsamt bzw. die feststellende Behörde nach den sog. „Versorgungsmedizinischen Grundsätzen". Es ist also wichtig, beim Antrag bereits die Auswirkungen und damit verbundenen Beeinträchtigungen im Alltag möglichst detailliert zu beschreiben und durch ärztliche Atteste etc. bestätigen zu lassen. Die Verordnung wird fortlaufend überarbeitet, die aktuellste Version finden Sie im Internet unter: www.gesetzte-im-internet.de
Liegen mehrere Beeinträchtigungen vor, wird der Grad der Behinderung (GdB) nach den Auswirkungen der Beeinträchtigungen in ihrer Gesamtheit unter Berücksichtigung der wechselseitigen Beziehungen festgestellt. Es erfolgt keine Addierung von Einzel-GdB.
Den Schwerbehindertenstatus erlangt man, wenn ein GdB von 50 oder mehr festgestellt wurde und man seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt oder seinen Arbeitsplatz rechtmäßig im Geltungsbereich des SGB IX hat.
Gibt es Regelungen, die Menschen mit Schuppenflechte besonders beachten sollten?
Gesundheitliche Beeinträchtigungen im Zusammenhang mit der Haut findet man in den Versorgungsmedizinischen Grundsätzen in Teil B Nr. 17, dort sind einige Richtwerte angegeben. Wenn die Psoriasis vulgarisHäufigste Form der Schuppenflechte, auch als Plaque-Psoriasis bekannt. auf die bevorzugt betroffenen Hautareale (Prädilektionsstellen) beschränkt ist, kann mit einem GdB von 0 – 10 gerechnet werden. Ist die Psoriasis vulgarisHäufigste Form der Schuppenflechte, auch als Plaque-Psoriasis bekannt. ausgedehnter, aber mit erscheinungsfreien Intervallen von Monaten, wird in der Regel ein GdB von 20 festgestellt. Erst bei einem andauernden und ausgedehnten Befall oder einem stark beeinträchtigenden lokalen Befall, wie z.B. an den Händen, kann ein GdB von 30 bis 50 festgelegt werden.
Was bedeutet das konkret?
Bei der Beantragung ist wichtig, die Begleiterscheinungen und Beeinträchtigungen im Alltag zu beschreiben, denn sowohl die Art und Ausdehnung, Begleiterscheinungen wie Jucken, Nässen, Brennen etc. oder die Notwendigkeit wiederholter stationärer Behandlung kann bei der GdB-Bemessung berücksichtigt werden. Bei Kindern können sich Hautkrankheiten schwerer auswirken als bei Erwachsenen. Auch eventuell vorhandene Narben oder ein deutlich sichtbarer Befall können durch Ausdehnung und Beschaffenheit der Stellen zu Beeinträchtigungen führen. Sind z. B. die Nägel stark betroffen, kann dies zusätzlich in die Bewertung mit einfließen.
Da die PsoriasisSchuppenflechte. Chronisch-entzündliche Erkrankung , die zu den Systemerkrankungen zählt, da die Entzündung nicht nur die Haut, sondern den gesamten Körper betrifft. eine systemische Erkrankung ist, also den gesamten Körper betrifft, können auch andere Körperteile und Organe betroffen sein, z.B. eine Psoriasis-ArthritisChronisch-entzündliche Systemerkrankung, bei der es neben den für Schuppenflechte typischen Hautveränderungen (Plaques), auch zu einer Gelenkentzündung kommt. (Gelenkbeteiligung) auftreten oder chronisch entzündliche Darmerkrankungen oder Stoffwechselstörungen und Herz-Kreislauf-Erkrankungen hinzukommen. Diese sollte man dann im Antrag ebenfalls geltend machen.
Der VdK unterstützt bei der Antragsstellung. Hilfe bei den Formalitäten erhalten Sie etwa bei den Beratungsstellen vor Ort oder online: www.vdk.de/beratungsstelle
Und wenn der Grad der Behinderung unter 50 % liegt, gibt es keine weitere Unterstützung?
Wenn „nur“ ein GdB von 30 oder 40 festgestellt wird, liegt keine Schwerbehinderung vor. Unter bestimmten Bedingungen kann man dann eine Gleichstellung bei der zuständigen Agentur für Arbeit beantragen und somit am Arbeitsplatz den schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden.
Welche Vorteile oder ggf. auch Nachteile bietet ein Schwerbehinderten-Ausweis?
Mit einem GdB von mindestens 50 und der Ausstellung des Schwerbehindertenausweises sind einige Nachteilsausgleiche im Arbeitsleben verbunden. So besteht z.B. ein „besonderer Kündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen“. Dieser besagt, dass vor einer eventuellen Kündigung durch die bzw. den Arbeitgeber*in immer erst eine Zustimmung durch das Integrationsamt eingeholt werden muss. Das gilt immer dann, wenn die Auswirkungen der Behinderung am Arbeitsplatz eine Rolle bei der Kündigung spielen. In einem solchen Verwaltungsverfahren kann dann geklärt werden, mit welchen Hilfen oder Fördermöglichkeiten die Kündigung des Arbeitsverhältnisses vermieden werden kann. Bei Stellenausschreibungen im öffentlichen Dienst sollen gleich qualifizierte schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber bevorzugt berücksichtigt werden.
Wie steht es mit Hilfestellung für Schwerbehinderte am Arbeitsplatz?
Es gibt eine ganze Reihe von Fördermöglichkeiten der Rehabilitationsträger und der Integrationsämter für eine behinderungsgerechte Arbeitsplatzausstattung. Auch können Arbeitgeber*innen, die schwerbehinderte Menschen einstellen, unter bestimmten Bedingungen Lohnkostenzuschüsse erhalten, was einen Beschäftigungsanreiz für die bzw. den Arbeitgeber*in darstellen und die Chance im Bewerbungsverfahren erhöhen kann.
… und im Alter? Welche weiteren Nachteilsausgleiche sind wichtig?
Schwerbehinderte Menschen können im Schnitt zwei Jahre vor nicht-behinderten Menschen in eine abschlagsfreie Altersrente gehen. Es gibt weitere gesetzlich geregelte Nachteilsausgleiche für schwerbehinderte Menschen im Bereich Steuern, Mobilität oder Kommunikation, die dann i. d. R. an eine bestimmte GdB-Höhe oder Art der Behinderung oder Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis geknüpft sind. In vielen Bereichen gibt es auch freiwillige Nachteilsausgleiche, wie ermäßigte Eintrittspreise o. ä., wenn man einen Schwerbehindertenausweis hat.
Frau Czennia, vielen Dank für das Gespräch.