Veraltete Badeordnungen: Hautkranke erleben Diskriminierung beim Schwimmbadbesuch
EUSKIRCHEN (Blu) – Sommerzeit, Badezeit. Aber längst nicht für alle. Aus Angst vor Ausgrenzung meiden Menschen mit SchuppenflechtePsoriasis. Chronisch-entzündliche Erkrankung, die zu den Systemerkrankungen zählt, da die Entzündung nicht nur die Haut, sondern den gesamten Körper betrifft. (PsoriasisSchuppenflechte. Chronisch-entzündliche Erkrankung , die zu den Systemerkrankungen zählt, da die Entzündung nicht nur die Haut, sondern den gesamten Körper betrifft.) öffentliche Bäder oder Badeseen. Zu Recht? Manche Badeordnung jedenfalls klingt wenig einladend für die Betroffenen. Die Aufklärungskampagne „Bitte berühren“ macht mobil gegen die Diskriminierung von Hautkranken.
In manchen Bädern besteht ein pauschales „Einlassverbot“ für „Personen mit Hautkrankheiten“ oder Schuppen. Andernorts bleiben all jene ausgeschlossen, die an „unästhetischen Hautausschlägen“ oder „Ekel erregenden Krankheiten“ leiden. Sie stehen damit in einer Reihe mit Besuchern unter Alkohol-, Medikamenten- oder Drogeneinfluss.
Dabei sind diese Bestimmungen längst überholt. Schon 2005 setzte der Deutsche Psoriasis Bund e.V. (DPB) in der Musterbadeordung der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen e.V. eine diskriminierungsfreie Klarstellung durch. §2 sah ein Badeverbot für Badegäste vor, „die (…) an Hautveränderungen leiden, bei denen sich z.B. Schuppen oder Schorf ablösen und in das Wasser übergehen“. Das zielte explizit gegen Menschen, die an einer entzündlichen Hauterkrankung wie SchuppenflechtePsoriasis. Chronisch-entzündliche Erkrankung, die zu den Systemerkrankungen zählt, da die Entzündung nicht nur die Haut, sondern den gesamten Körper betrifft. oder NeurodermitisChronisch oder chronisch-wiederkehrende entzündliche Hauterkrankung, die in Schüben verläuft und sich durch Rötungen und Juckreiz äußert. leiden. Betroffen waren von dieser überholten Bestimmung mehr als 5 Millionen Bundesbürger. Heute soll nach der Musterbadeordnung dieser Ausschluss ausdrücklich nur für Besucher gelten, „die an einer meldepflichtigen, übertragbaren Krankheit oder offenen Wunden leiden“.
Fakt ist: eine PsoriasisSchuppenflechte. Chronisch-entzündliche Erkrankung , die zu den Systemerkrankungen zählt, da die Entzündung nicht nur die Haut, sondern den gesamten Körper betrifft. oder eine NeurodermitisChronisch oder chronisch-wiederkehrende entzündliche Hauterkrankung, die in Schüben verläuft und sich durch Rötungen und Juckreiz äußert. ist nicht ansteckend, wie Dr. Ralph von Kiedrowski vom Berufsverband der Deutschen Dermatologen erklärt. „Die entzündlichen Hautstellen und Schuppen stellen keinerlei gesundheitliche Gefährdung für andere dar und sind daher kein legitimer Grund, jemanden des Bades zu verweisen.“
„Begriffe wie ‚Ekel‘ und ‚unästhetisch‘ sind rein subjektiv. Sie signalisieren: hier ist viel Emotion und Irrationalität mit im Spiel. Dem darf die öffentliche Ordnung – und sei es nur die Badeordnung – keinen Vorschub leisten“, findet Holger Schmitt. Der Bürgermeister von Rimbach, selbst von PsoriasisSchuppenflechte. Chronisch-entzündliche Erkrankung , die zu den Systemerkrankungen zählt, da die Entzündung nicht nur die Haut, sondern den gesamten Körper betrifft. betroffen, weiß wovon er spricht. „Das ist eine glatte Diskriminierung, verletzt elementare Grundrechte und geht überhaupt nicht.“
„Bitte berühren“ hat sich den diskriminierungsfreien Zugang zu öffentlichen Bädern und Einrichtungen auf ihre Fahnen geschrieben. Auf Facebook hat „Bitte berühren“ ein eigenes Forum geschaffen, auf dem Diskriminierung im Schwimmbad öffentlich gemacht werden kann.