Hartnäckigkeit zahlt sich aus: Neu-Ulm aktualisiert Badeordnung
EUSKIRCHEN (Blu) – Ursula K. zeigt, wie man der Diskriminierung von Menschen mit Hauterkrankungen entschieden entgegentritt. Jahrelang protestierte sie gegen eine veraltete und diskriminierende Grünanlagensatzung in ihrer Heimatstadt Neu-Ulm, die Menschen mit Hauterkrankungen pauschal das Baden in den Neu-Ulmer Seen untersagte.
Mit Unterstützung der örtlichen Freien Wähler, der Antidiskriminierungsstelle des Bundes sowie des Berufsverbandes der Deutschen Dermatologen e.V. drängte sie auf eine unmissverständliche Klarstellung diskriminierender Paragraphen – jetzt endlich mit Erfolg: Der Stadtrat entschied, dass ein Badeverbot künftig nur für Menschen mit ansteckenden Hauterkrankungen gilt, nicht jedoch grundsätzlich für Menschen mit Hautausschlägen, wie in der ursprünglichen Fassung festgelegt. Auch das Donau-Bad in Neu-Ulm hat seine Baderichtlinien entsprechend aktualisiert.
Das Netzwerk von „Bitte berühren“, bestehend aus Patientenselbsthilfe und Hautarztverbänden, hat im Sommer gemeinsam und mit großem Engagement die längst überfällige Diskussion zu diesem Missstand neu angestoßen und mehr als 111 diskriminierende Badeordnungen im Internet auf Twitter, Facebook sowie der eigenen Website öffentlich angeprangert. Eine Reihe von Medien griffen das Thema auf. Nicht alle Betroffenen sind schon so weit mit ihrer Initiative gekommen wie Ursula K. Der Fall Neu-Ulm zeigt aber: Hartnäckigkeit zahlt sich aus.